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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote laufen auf unbestimmte Zeit und sind freibleibend.

Der Empfänger behandelt alle Mitteilungen und Angebote vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß, mit einem von der Firma Möller-Immobilien nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 3,0% - zuzüglich der gesetzliche Mehrwertsteuer bzw. 3,57% inkl. der gesetzlichen MwSt.- vom Kaufpreis des Vertrages verpflichtet bzw. einer vereinbarten Pauschale.

Die Firma Möller- Immobilien führt alle Kaufpreisverhandlungen. Falls der Interessent selbst die Verhandlungen mit dem Verkäufer aufnimmt und zum Abschluss kommt, ist die Gebühr ebenfalls verdient.

Nur bei Vertragsabschluß - erhält die Möller- Immobilie eine Gebühr.
Der Maklerauftrag kommt schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Inanspruchnahme unser Tätigkeit zustande.

Unsere Gebühr für den Nachweis der Kaufgelegenheit oder die Vermittlung des Kaufvertrages oder bei Erwerb durch Zwangsversteigerung beträgt 3,0% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bzw. 3,57% inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Kaufpreis des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammen hängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte ( Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf statt Anmietung) bzw. einer vereinbarten Pauschale und ist erst dann verdient und fällig, wenn der notarielle, privatrechtliche Kaufvertrag beurkundet oder der Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erfolgt ist.

Die Firma Möller- Immobilien darf auch für die Gegenseitig endgeldlich tätig werden.
Alle genannten Daten beruhen auf Angaben des Verkäufers oder Dritter und schließen eine Haftung der Möller- Immobilien aus.

Für die Vermittlung einer Mietimmobilie erhält die Möller Immobilie eine Vermittlungsgebühr von drei Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. unbeschadet einer Gebühr der Gegenseite.

Ist die von der Fa. Möller- Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, ist er verpflichtet dies an die Möller- Immobilien schriftlich binnen 3 Tagen unter Nennung der Quelle mitzuteilen. Spätere Widersprüche braucht die Fa. Möller- Immobilien nicht gegen sich gelten zu lassen.

Abbildungen beinhalten teilw. Sonderausstattungen

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Gerichtsstand 78224 Singen

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